der von der Papierfabrik Cham an das erweist sich demnach als begründet und es ist daher zedierte Guthaben bezahlten Beträge nicht etwa ledig- in Gutheissung desselben die angefochtene Kollokationslich zur Verrechnung mit der Konkursforderung der verfügung und der sie bestätigende Entscheid der Vor- Rekurrentin · benützen, sondern - unter stillschweigen- instanz aufzuheben. der Bestreitung der _ Kompensabilität - selbständig Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer geltend machen, indem sie dafür von der Rekurrentin erkannt: