Zession und den daraus hergeleiteten Anspruch auf Das von der Rekurrentin gestellte Beschwerdebegehren Rückleistung der von der Papierfabrik Cham an das erweist sich demnach als begründet und es ist daher zedierte Guthaben bezahlten Beträge nicht etwa ledig- in Gutheissung desselben die angefochtene Kollokationslich zur Verrechnung mit der Konkursforderung der verfügung und der sie bestätigende Entscheid der Vor- Rekurrentin · benützen, sondern - unter stillschweigen- instanz aufzuheben.