Anspruche durchdringen würde, da dann die Rückleis- So liegen die Dinge aber hier nicht. Denn wie ~us der tung der von der Papierfabrik Cham erhaltenen Deangefochtenen Anzeige vom 20. Mai 1914 unzweideutig ckung durch die Rekurrentin zur Folge hätte, dass deren hervorgeht, will die Konkursverwaltung das angebliche ursprüngliche grössere Forderung an die Gemeinschuld- Recht der Masse auf Anfechtung der von der Gemein- nerin im gleichen Umfange wieder aufleben würde (Art. schuldnerin zu Gunsten der Rekurrentin ausgestellten 291 ebenda). Zession und den daraus hergeleiteten Anspruch auf