müsse. Ob eine solche Rückerstattungspflicht wirklich Feststellung der Passivrnasse, des Bestandes der 1m Konbestehe, ob also die Verfügun-g der Konkursverwaltung kursverfahren angemeldeten Forderung~m an de~ Gemateriell richtig sei, hätten nicht die Aufsichtsbehör- meinschuldner und des Verhältnisses, 111 dem Sie am den, sondern die Gerichte zu entscheiden. Erlöse des Massevermögens partizipieren. Mit d ~n For- B. - Gegen diesen Entscheid rekurriert die Bank derungen der Masse hat er sich grundsätzlich m~ht zu in Zug an das Bundesgericht unter Erneuerung ihrer befassen.