Denn es ~ei klar, dass wenn die sen, die Kollokation einer Forderung an die Bedingung Beschwerdeführerin die von der Papierfabrik Cham an zu knüpfen, dass ein von der Masse selbst gegen den besie geleisteten Zahlungen der Masse zurückzuerstatten treffenden Konkursgläubiger erhobener Anspruch anerhabe, sich dann auch ihre Kontokorrentforderung an kannt bezw. im Kollokationsprozesse gutgeheissen we~de. die Gemeinschuldnerin wieder entsprechend erhöhe und Zweck des Kollokationsplanes und des dara~ an~chhe~­ daher in diesem höheren Betrage zugelassen werden senden gerichtlichen Verfahrens ist ausschhess~ICh dIe