Konkursverwaltung unbefugter Weise eine höhere For- o hängig gemacht wird. derung als angemeld,e t in den Kollokationsplan einge- Demnach erscheint es insbesondere auch ausgeschlosstellt habe, fehlgehe. Denn es ~ei klar, dass wenn die sen, die Kollokation einer Forderung an die Bedingung Beschwerdeführerin die von der Papierfabrik Cham an zu knüpfen, dass ein von der Masse selbst gegen den besie geleisteten Zahlungen der Masse zurückzuerstatten treffenden Konkursgläubiger erhobener Anspruch anerhabe, sich dann auch ihre Kontokorrentforderung an kannt bezw.