.2 unberechtigtes Organ abgesehen - nur dann durch Be- auf S. 229). Welcher Art die Bedi~gung ~st und ob Sl~ schwerde angefochten werden, wenn die darin enthalte- mehr oder minder deutlich formulIert seI, kann dabeI nen Verfügungen unklar oder unvollständig oder wesent- keine Rolle spielen. Der Gläubiger ist berechtigt zu liche formelle Vorschriften über die Erstellung und Auf- verlangen, dass sich aus dem Plane selbs~ ergebe, ob legung des Planes verletzt worden seien.