In dieser Höhe gab denn auch die ständigen Abweisung gleichkomme, sondern darüber Bank die Forderung im Konkurse ein, während sie in hinaus noch eine Mehrforderung enthalte. DieBeschwerdedem letzteren vorangegangenen Nachlassverfahren noch führerin verlange daher, dass dem Gesetze gemäss verden vollen aus dem Rechnungsabschlusse per 6. Septem- fahren und die Konkursverwaltung verhalten werde, ber 1913 resultierenden Betrag VOll 9415 Fr. 62 Cts. an- über die Kollokation der von ihr geltend gemachten gemeldet hatte.