schaft Cham das Guthaben der genannten Firma an die » gerichtlich angefochten werden. » Papierfabrik Cham A.-G. für ausgeführte Bauarbeiten Die Bank in Zug leitete demgegenüber rechtzeitig abtreten lassen. Laut dem von der Gemeinschuldnerin Kollokationsklage ein. Zugleich erhob sie gegen den anerkannten Rechnungsauszuge per 6. September 1913 Kollokationsplan auch Beschwerde, indem sie geltend belief sich die fragliche Kontokorrentschuld an diesem machte: gemäss Art, 244 ff. SchKG habe die Konkurs- Tage auf 9415 Fr. 62 Cts.;