Als unzulässige Bedingung i. S. dieser » liegt der Kollokationsplan hierorts zur Einsicht auf. In Bestimmung erscheint es auch, wenn die Konkursverwaltung die Zulassung einer Konkursforderung davon abhängig » demselben wurde ihre Konto-Korrentforderung gemäss macht, dass ein von der Masse ihrerseits gegen den betr. » der Eingabe im Nachlassverfahren der Firma Miesch & Cie Konkursgläubiger erhobener Anspruch anerkannt bezw. » mit 9510 Fr. 85 Cts. Valuta 31. Dezember 1913 und im Kollokationsprozesse geschützt werde.