Danach dürften für Zuschriften nur 50 Cts. hebung der Arrestanerkennungsklage in Berlin prose- 256 Entscheidungen der Schuldbetreibungs_ und Konkurskammer. N° 46. 257 berechnet werden. Für Telephongespräche gelte der glei- ist, einem Konkursverwalter aus dem ~nwaltsstan~e mit che Ansatz wie für Zuschriften. Rücksicht auf seinen Beruf für Vernchtungen, In Be- Die Entschädigungen für di~ Sitzungen setzte die Auf- ziehung auf welche der Gebührent~f ~ine.. b~sondere sichtsbehörde auf 15 und 25 Fr. fest.