Vollstreckungsgesuches das Fortsetzungs- B. - Durch Schreiben vom 19. Juni 1914 teilte die begehren und damit auch die provisorische Teilnahme Aufsichtsbehörde des Kantons St. Gallen dem Konkursdes Arrestgläubigers an der Pfändung des Arrestgegen- amt Tablat zu Handen des Rekurrenten mit , dass sie standes hinfällig würde. Keinesfalls darf die Entgegen- dessen Rechnung um einen Betrag von 28 Fr. 50 Cts. hernahme des Fortsetzungsbegehrens schon deshalb ver- absetze. Sie führte zur Begründung aus: