dem kantonalen Prozessrecht für die Vollstreckbar- '30 Fr. beanspruchte. Ferner verlangte er für mehrere erklärung ausländischer Urteile vorgesehenen besonderen Schreiben an das Konkursamt ausser dem Porto je 1 Fr. Verfahren zu verlangen, unter der Androhung, dass bei und für ein ,Telephongespräch mit dem Amte ausser der Nichtbeachtung der Frist oder bei Abweisung des Rechts- Taxe 2 Fr. öffnungs- bezw. Vollstreckungsgesuches das Fortsetzungs- B. -