über die Vollstreckung ausländischer Urteile widersetzen Unzulässigkeit des Bezugs anderer als . der g~setzlic? v~rge­ kann. Erhebt der Schuldner eine solche Einsprache nicht, sehenen Entschädigungen durch MitglIeder emes Glaublgerso anerkennt er damit stillschweigend die Vollstreckbar- ausschusses. keit des Urteils und steht daher der Fortsetzung der A. - Im Konkurse über A. KappeIer an der Lang- Betreibung nichts im Wege. Andernfalls ist dem Gläubi- gasse in Tablat war der Rekurrent, Für~prech Dr. Heger die nämliche Frist von zehn Tagen anzusetzen, um, berlein in Rorschach, Mitglied des Gläubigerausschusses.