herweigert werden, weil es sich nicht auf ein schweizerisches. absetze. Sie führte zur Begründung aus: DIe Ansatze d~s sondern auf ein ausländisches Urteil stützt. Rekurrenten für die Schreiben und Sitzungen entspra- 2. - Muss demnach davon ausgegangen werden, dass chen dem Anwaltstarif. Im vorliegenden Falle komme die Firma Edingers Söhne den Arrest gültig durch An- aber der Gebührentarif zum Betreibungsgesetz zur Anhebung der Arrestanerkennungsklage in Berlin prose- wendung. Danach dürften für Zuschriften nur 50 Cts.