Im Konkurse über A. Kappeier an der Langger die nämliche Frist von zehn Tagen anzusetzen, um, gasse in Tablat war der Rekurrent, Für~prech Dr. Heje nachdem sich die Einsprache auf Art. 81 Abs. 2 und berlein in Rorschach, Mitglied des GläubIgerausschuss~s. 3 SchKG oder auf andere, aus dem kantonalen Prozess- Er reichte für seine Tätigkeit eine Kostenrechn~ng em. recht hergeleitete Gründe stützt, deren Beseitigung ent- worin er für verschiedene Sitzungen , des GläubIgera,usweder im Rechtsöffnungsverfahten oder in dem nach schusses in St. Gallen und St. Fiden ausser der !