Heberlein. über die Vollstreckung ausländischer Urteile widersetzen UnzuJässigkeit des Bezugs anderer als der g~setzlic~ v~rge­ kann. Erhebt der Schuldner eine solche Einsprache nicht. sehenen Entschädigungen durch Mitglieder emes Glaublgerso anerkennt er damit stillschweigend die Vollstreckbar- ausschusses. keit des Urteils und steht daher der Fortsetzung der Betreibung nichts im Wege. Andernfalls ist dem Gläubi- A. - Im Konkurse über A. Kappeier an der Langger die nämliche Frist von zehn Tagen anzusetzen, um, gasse in Tablat war der Rekurrent, Für~prech Dr.