Den~ das~ die KI~~e rechtren auch hier zu regeln. Mit andern Worten: das Be- zeitig anhängig gemacht wurde, 1st mcht streItIg. gehren um Fortsetzung der Betreibung kann und soU Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer zwar vom Arrestgläubiger unmittelbar auf das von ihm im Ausland erstrittene U rteH hin ge s tell t werden, das erkannt: Betreibungsamt hat aber, bevor es dasselbe vollzieht. Der Rekurs wird im Sinne der Motive abgewiesen.