"Dass diese Konsequenz ist vielmehr in dieser Beziehung eine analoge, wie wenn vom Gesetze nicht gewollt sein kann, bedarf aber kei- in der gewöhnlichen Betreibung nach erfolgtem Rechtsner Erörterung. Die KIageanhebung am ausländischen vorschlag bei einem ausserkantonalen Gerichte geklagt Wohnsitze des Arrestschuldners muss daher jedenfalls und ein die Forderung schützendes Urteil erstritten -dann ohne weiteres als genügend und zulässig angesehen worden ist, und es müssen daher auch die gleichen werden, wenn das Prozessrecht des Arrestortes den Ge- Grundsätze zur Anwendung kommen, wie sie die Praxis