Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht B. - Gegen diesen Entscheid rekurriert Dr. Meyer an das Bundesgericht unter Erneuerung seines Beschwerde- in Erwägung: begehrens. Es handle sich, so führt er aus, hier nicht 1. - Streitig ist, ob die dem Arrestgläubiger in Art. darum, welche Bedeutung dem Gerichtsstand des Arres- 278 SchKG gesetzte Frist zur Klage auf Anerkennung tes nach baslerischem Prozessrecht zukomme, sondern um der Arrestforderung auch durch die Anhebung der Klage die ganz andere Frage, ob die Klage des Art.