darauf schloss das Betreibungsamt Basel-Stadt Edingers- tonalen ohne weiteres vollziehbar seien, sondern deren Söhne für den erwähnten Forderungsbetrag gemäss Art~ Vollstreckung besonders bewilligt werden müsse und der 281 SchKG provisorisch an die zu Gunsten Dr. Meyers Gläubiger daher nicht in der Lage sei, binnen zehn Tagen vorgenommene Pfändung an, und machte dem letzteren seit der Mitteilung des Urteils die Fortsetzung der Beam 25. Mai 1914 davon Anzeige. treibung zu verlangen, wie dies nach dem Kreisschreiben ,