bigers, sondern auch in demjenigen der anderen beteilig- Doch hatte die Arrestschuldnerin gegen die betreffende ten Pfandgläubiger und des dritten PfandeigentÜIners Betreibung Recht vorgeschlagen, worauf Edingers Söhne aufgestellt und somit eine solche z w in gen den Re c h- gegen sie rechtzeitig beim Landgericht Berlin Klage auf tes ist, gegen deren Verletzung die Aufsichtsbehörden Anerkennung ihrer Forderung erhoben. Mit Rücksicht von Amteswegen und unabhängig davon, ob bei 250 Entscheidungen der Schuldbetre1bungs- und Konkurskammer. N° 44.