amt Bunishus für sich allein verwerten wolle, Beschwerde erhob. Dies war aber, wie die V~rinstanz feststellt, erst A. - In der Arrestbetreibung des heutigen Rekurrenten anfangs März 1914 der Fall. Aus der ihm am 15. Januar Dr. Meyer in Basel gegen Frau Lucie Levin geb. Hartzugestellten Verwertungsanzeige brauchte er auf alle mann in Berlin hat das Betreibungsamt Basel-Stadt am Fälle noch nicht darauf zu schliessen, da darin als Ver- 25. März 1914, gestützt auf den unwidersprochen gewertungsgegenstand allgemein die « von der Betreibung bliebenen Zahlungsbefehl, den Arrestgegenstand (Koubetroffenen Liegenschaften) bezeichnet waren.