und Konkurskammer • N°«. 249 248 Entscheidungen der SChuldbetretbungsihnen rechtzeitig Beschwerde erhoben worden ist, eiBzugenommen und ihr Pfandrecht weiter im Range zurück- ,schreiten haben. gedrängt wird, als es von Rechtswegen der Fall sein dürfte. Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer 4. -