bigers, sondern auch in demjenigen der anderen beteilig- Doch hatte die Arrestschuldnerin gegen die betreffende ten Pfandgläubiger und des dritten PfandeigentÜIners Betreibung Recht vorgeschlagen, worauf Edingers Söhne aufgestellt und somit eine solche z w in gen den Re c h- gegen sie rechtzeitig beim Landgericht Berlin Klage auf te s ist, gegen deren Verletzung die Aufsichtsbehörden Anerkennung ihrer Forderung erhoben. Mit Rücksicht von Amteswegen und unabhängig davon, ob bei