Prosequierung des Arrestes durch Anhebung wertet werden dürfe, was der Schuldner unzweifelhaft der Klage auf Anerkennung der Arrestforderung beim Gerichte des ausländischen Wohnsitzes des Arrestschuldners. auch noch im Stadium der Verwertung berechtigt, Verfahren, wenn der Arrestschuldner auf das vom Gläubisodass es auf alle Fälle genügte, wenn er binnen zehn ger gestellte Begehren um Fortsetzung der Betreibung die Tagen, seitdem er davon erfahren, dass das Betreibungs- Vollstreckbarkeit des ausländischen Urteils im Kanton be-