Zur Geltendmachung des anderen 44. Entscheid vom 1. Juli 1914 i. S. Heyer. Beschwer-degrundes aber, dass Bunishus nicht für sich allein, sondern nur gemeinsam mit dem HügstäldeIi ver- -Art. 278 SchKG. Prosequierung des Arrestes durch Anhebung wertet werden dürfe, was der Schuldner unzweifelhaft der Klage auf Anerkennung der Arrestforderung beim Gerichte des ausländischen Wohnsitzes des Arrestschuldners.