befehls für alle Pfänder, nicht aber deren gleichzeitige als' Last aufgenommen worden sein sollte als bei der Verwertung vorschriebe, ist mit dem Wortlaut und Zweck ihnen verhafteten Liegenschaft, da nur so die Gefahr der Bestimmung unvereinbar und bedarf einer weiteren vermieden werden kann, dass die letztere vom betreiben- Widerlegung nicht. den Pfandgläubiger in einem höheren Masse in Anspruch und Konkunkammer. N0 44. 249 248 Entscheidungen der Schuldbetreibungs