Dabei werden für Pflicht, dafür zu sorgen, dass dem Art. 816 Abs. 3 ZGB die Feststellung des Umfangs der Pfandhaft dieselben nachgelebt, die Betreibung also nicht gegen Bunishus Grundsätze zu beobachten sein, wie sie vorstehend in allein, sondern gegen beide Liegenschaften geführt Bezug auf die Betreibung gegen den Rekursgegner Roth werde. entwickelt worden sind. Das heisst es wird der Zahlungs- Der Rekurs ist daher in diesem Punkte in dem Sinne befehl auch hier auf den vollen Betrag der Pfandschuld