reduzieren. Vielmehr erwuchs ihr daraus lediglich die Instanz zutreffend angeordnet hat. Dabei werden für Pflicht, dafür zu sorgen, dass dem Art. 816 Abs. 3 ZGB die Feststellung des Umfangs der Pfandhaft dieselben nachgelebt, die Betreibung also nicht gegen Bunishus Grundsätze zu beobachten sein, wie sie vorstehend in allein, sondern gegen beide Liegenschaften geführt Bezug auf die Betreibung gegen den Rekursgegner Roth werde. entwickelt worden sind.