Beschwerde darauf berief, dass neben Bunishus auch noch Die Versteigerung von Bunishus darf demnach erst eine andere, im Eigentwn eines Dritten stehende Liegen- erfolgen, nachdem die bisher unterlassene Zustellung schaft, das Hügstäldeli, als Pfand hafte, so konnte dies eines Zahlungsbefehls an den Eigentümer des mitverdemnach der Aufsichtsbehörde nicht das Recht geben, pfändeten Hügstäldeli nachgeholt und das Verfahren die Betreibung gegen Bunishus auf einen niedrigeren auch ihm gegenüber soweit durchgeführt ist, dass die als den im I,{echtsvorschlag anerkannten Betrag zu Verwertung verlangt werden kann, wie dies die erste