816 ZGB ' habe Pfandsumme nur noch eine subsidiäre auf den Fall der Pfandschuldner ein Recht darauf, dass ein allfälliger eines bei der Verwertung des Hügstäldeli sich ergebenden Dritteigentümer einer mitverpfändeten Liegenschaft Verlustes beschränkte sei. AS 40 1lI - 1914 17 244 Entscheidungen der SehuIdbetreibungs- . und Konkurskammer. N° 43. 245 Die kantonale Aufsichtsbehörde schloss sich der letzteren Auffassung an und erklärte demgemäss die- zusetzen sei.