so führte er aus, bestimme nur, Zahlungsbefehl N° 107 auf Kosten des Beschwerde- da 5s die Betreibung gegen alle mitverpfändeten Grundbeklagten Florin auch dem Eigentümer des Hügstäldeli stücke gerichtet werden, nicht, dass diese auch gleichzuzustellen. zeitig verwertet werden müssten. Da der Rekurs- 2. - Die Betreibung gegen Roth sei eingestellt bis zu gegner Roth Schuldner der ganzen Pfandforderung sei, dem Zeitpunkte, wo die gleichzeitige Verwertung der müsse er auch für diese ganze Forderung unabhängig