gerichtspräsident von Entlebuch als untere Aufsichts- Hügstäldeli verlegten Teilbetrag von 2671 Fr. samt behörde in teilweiser Gutheissung der Beschwerde er- Zins und Kosten (in beiden Fällen unter Abzug der kannt: Anzahlung von 1600 Fr.) sofort durchzuführen. Arti- « 1. - Das Betreibungsamt Flühli sei gehalten, den kel 816 Abs. 3 ZGB.