242 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 43 . 243 erlassen sollen, dies aber - wovon der Beschwerde- .gleichzeitig mitbetrieben werde, und müsse sich somit führer erst anfangs März (angeblich als sein Anwalt die auch über die Unterlassung der bezüglichen Vorkehren Betreibungsakten auf dem Konkursamt Entlebuch, wohin durch das Amt beschweren können. Doch könne natürsie das Betreibungsamt zwecks Anordnung der Ver- lich die Betreibung gegen Roth aus diesem Grunde nicht wertung geschickt hatte, einsah) erfahren habe - bis annulliert werden.