verkaufte er die erstge- Art. 123 SchKG. Noch bevor die zweite Rate verfallen nannte Liegenschaft an einen gewissen Ruckstuhl, der war, am 6. März 1914, erhob hierauf der Schuldner sie seinerseits an Kantonsrat Bachmann-Wachter in . nachträglich bei der unteren Aufsichtsbehörde B~­ Pfäffikon weiter veräusserte. Die Gemeinderatskanzlei schwerde gegen die Betreibung mit dem. Antrage; SIe Flühli nahm daher gemäss Art.