Roth erhob nachgehenden Hypothekargläubiger, den aus der Unterlas- gegenüber der Betreibung folgenden Rechtsvors~hlag.: sung des Rechtsvorschlages sich ergebenden Umfang der « es werden nur 6671 Fr. nebst Zins zu 4 % Yo Selt Pfandhaft der einzelnen Grundstücke bei Auflegung des 15. März 1912 anerkannt; das übrige wird bestritten, Lastenverzeichnisses anzufechten. weil hiefür eine besondere Betreibung existiert und A. - Gottfried Roth in Flühli (Kanton Luzern) hatte bisher nicht zurückgezogen ist. » seinerzeit (das genaue Datum ist aus den Akten nicht