Die Aus- bindlich fest, dass der Rekurrent den Beweis für die sagen seiner Ehefrau seien zum grössten Teil unwahr. behauptete Erwerbung von Gegenständen ~ach der Die Waschkommode habe er vor Konkursausbruch einem Konkurseröffnung nicht erbracht hat. Ist somIt ~avon Metzger an Zahlungsstatt übergeben. auszugehen, dass diese Gegenstände schon zur ZeIt der Konkurseröffnung beim Rekurrenten vor~anden w~:en, Die Schuldbetreibungs - und Konkurskammer zieht so kann sie dieser nach dem, was bereIts ausgefuhrt