N° 42. 239 238 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- Rekurrenten erwiesen sei, in welcher Weise dieser die Ueberlassung von Kompetenzstücken verspätet sei. Er Konkursmasse habe verkürzen wollen, müsse seinen ist selbst daran schuld, dass er nach der Unterzeichnung Behauptungen mit Misstrauen begegnet werden.