Für die Behauptung, stücken veranstaltet worden war, eine Reihe von nicht der Rekurrent habe gewisse Sachen erst nach dem Konim Inventar aufgezeichneten Gegenständen, nämlich drei kursausbruch angeschafft, fehle es an einem genügenden eintürige rohe Kleiderkasten, drei bemalte Nachttisch- Beweis. Nachdem durch das Geständnis der Ehefrau des und Konkurskammer. N° 42. 239 238 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- Rekurrenten erwiesen sei, in welcher Weise dieser die Ueberlassung von Kompetenzstücken verspätet sei.