Art. 224 Sch KG.: Der Gemeinschuldner kann Gegenstände, mode habe er nach dem Konkursausbruch noch geardie er dem Konkursamt bei der Inventarisation verheim- beitet. Der Kommodenaufsatz diene zur Aufbewahrung licht hat, nicht nachträglich bei deren Entdeckung als der Sachen seiner Knaben. Das Werkzeug brauche er Kompetenzstücke beanspruchen. zur Betätigung als Schreinermeister. Die Bretter habe A. - Im Konkurse über den Rekurrenten FranzXaver er nach dem Konkursausbruch gekauft.