Amte selbst zuzulassen. B. - Mit Eingabe vom 5. Mai 1914 erhob der Rekurrent Beschwerde mit dem Begehren, ihm die Gegen- Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer stände zu überlassen. Er machte geltend: Er habe die erkannt: drei Kasten bei der Inventarisation vergessen anzugeben, Der Rekurs wird abgewiesen.