suchung, die in einer Strafuntersuchung gegen den Die Beschwerde wegen der Zuscheidung von Kompe- Rekurrenten wegen Verheimlichung von Vermögens- tenzstücken sei daher verspätet. Für die Behauptung, stücken veranstaltet worden war, eine Reihe von nicht der Rekurrent habe gewisse Sachen erst nach dem Konim Inventar aufgezeichneten Gegenständen, nämlich drei kursausbruch angeschafft, fehle es an einem genügenden eintürige rohe Kleiderkasten, drei bemalte Nachttisch- Beweis. Nachdem durch das Geständnis der Ehefrau des