weil er sie wegen Platzmangel nicht in seiner Wohnun~ habe unterbringen können. Diese Kasten samt den ZWeI doppeltürigen, die er noch habe, seien für eine Familie von zehn Personen nicht zu viel. Ebenso bedürfe er 42. Entscheid vom 1. Juli 1914 i. S. Ludolff. notwendig der drei Nachttischchen. An der Waschkom- Art. 224 Sch KG.: Der Gemeinschuldner kann Gegenstände, mode habe er nach dem Konkursausbruch noch geardie er dem Konkursamt bei der Inventarisation verheim- beitet.