B. - Mit Eingabe vom 5. Mai 1914 erhob der Rekur- Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer rent Beschwerde mit dem Begehren, ihm die Gegenstände zu überlassen. Er machte geltend: Er habe die erkannt: drei Kasten bei der Inventarisation vergessen anzugeben, Der Rekurs wird abgewiesen. weil er sie wegen Platzmangel nicht in seiner Wohnun~ habe unterbringen können.