Den Ausführungen Aufsichtsinstanz angebracht werde, von Amtes wegen der , Rekurrentin ist folgendes zu entnehmen; Die Frist- an die richtige Instanz überzuleiten sei und dass in ansetzung sei nicht am 19., sondern erst am 20. März. einem solchen Falle das Datum der Einreichung der 236 EntscheIdungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskamm.r. N° 42. 237