Postsachen noch vertragen würden. Die Frist zur Be- Durch den Ankunftsstempel des Postbureaus Solothurn schwerde sei somit, weil der letzte Tag ein Sonntag ge- sei nicht bewiesen, dass die Eingabe erst am 31. März wesen sei, am 30. März abends 6 Uhr abgelaufen. Es sei in Olten zur Post gegeben worden sei. Die Post arbeite nicht festgestellt, ob die Beschwerdeschrift am 30. März nicht so regelmässig, dass eine Verzögerung als ausgevor 6 Uhr abends dem Betreibungsamt übergeben wor- schlossen gelten müsse. den sei; aber wenn man dies auch annähme, so wäre es.