gege:p. J. Weber-Suter - unter Ausschluss des Cassani - zugewiesen werde, in Basel angehobenen Betreibungen pfändete das Betrei- indem sie zur Begründung geltend machten: die Fordebungsamt Basel-Stadt am 7. u. 13. August, 3. Sept~mber rung an Maser habe in Wirklichkeit nicht 1300 "Fr., 1913 das « Guthaben des Pfändungsschuldners bel Jean sondern nur 550 Fr. betragen, da Maser schon vor der Maser-Hofer in Basel (für gelieferte Malerarbeiten) im Pfändung 400 Fr. daran bezahlt und weitere 350 Fr. Betrage VOll 1300 Fr. I), geschätzt auf 550 Fr. In der wegen nicht vertragsgemässer Ausführung der Arbeiten