lungsliste wies das Betreibungsamt hievon 350 Fr.30 Cts. = 64,4 %. entsprechend dem Prozentsatz, den der vindizierte Forderungsbetrag von der ganzen gepfändeten Forderung ausmachte, den Gläubigem Göpfert, Zimmer- 6. Entscheid vom 4. Februar 1914 i. S. Göpfert mann und Villa, die im Widerspruchsverfahren obgesiegt und Zimmerma.nn. hatten, bezw.