Wird der urkunde durch die Konkursverw-altung auf die einzelnen Gegenstand des Anspruchs nachträglich freiwillig der Gläubiger über. Denn nicht jeder, der gestützt auf die Masse zur Verfügung gestellt, so entfällt diese Vorausset- Verzichtserklärung die Abtretung verlangt, wird dadurch zung und damit auch die Grundlage für die Ausführung zur Verfolgung des Anspruchs legitimiert. So ist schon des Beschlusses.